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Katzen- und Hundehaltungsverbot in Mietwohnungen unwirksam

Ein generelles Haltungsverbot von Katzen und Hunden ist unzulässig. Verbote sind nur im Einzelfall zulässig und dürfen nur ausgesprochen werden, wenn von dem betreffenden Tier konkrete Beeinträchtigungen ausgehen,  die vom Vermieter oder andere Mietern bzw. Wohnungseigentümern nicht hinzunehmen sind (BGH vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12). Schon aus diesem Grunde kann auch ein generelles, durch eine […]

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