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Beihilfefähigkeit vorsorglicher Maßnahmen in Fällen erhöhten Erkrankungsrisikos

Ein Beihilfeanspruch besteht auch für über Früherkennungsmaßnahmen hinausgehende vorsorgliche ärztliche Eingriffe, wenn die konkrete Gefahr einer schwerwiegenden Gesundheitsschädigung besteht, so jüngst das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. September 2017 (5 C 10.16). Allerdings müssen die zu erwartenden Folgen so schwer sein, dass dem Betroffenen nicht zuzumuten ist, dem Geschehen seinen Lauf zu lassen und […]

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