Beihilfefähigkeit vorsorglicher Maßnahmen in Fällen erhöhten Erkrankungsrisikos

Ein Beihilfeanspruch besteht auch für über Früherkennungsmaßnahmen hinausgehende vorsorgliche ärztliche Eingriffe, wenn die konkrete Gefahr einer schwerwiegenden Gesundheitsschädigung besteht, so jüngst das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. September 2017 (5 C 10.16). Allerdings müssen die zu erwartenden Folgen so schwer sein, dass dem Betroffenen nicht zuzumuten ist, dem Geschehen seinen Lauf zu lassen und sich auf Früherkennungsmaßnahmen zu beschränken.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in dem vorbezeichneten Fall zu entscheiden, ob für eine dem Grunde nach beihilfeberechtigte Beamtin eine vorsorgliche Brustdrüsenentfernung und anschließende Implantatrekonstruktion im Rahmen der beamtenrechtlichen Beihilfegewährung übernommen werden muss. Zwei Verwandte in direkter mütterlicher Linie waren an Brustkrebs erkrankt. Bei der Klägerin selbst bestand eine Genmutation, die sie zur Risikopatientin machte, weil die erhöhte Gefahr bestand, an Brustkrebs zu erkranken.

Zu berücksichtigen ist im Einzelfall die Wahrscheinlichkeit, innerhalb der üblichen Lebensspanne erheblich zu erkranken. Darüber hinaus muss sich aus Früherkennungsmaßnahmen eine hinreichend gute Heilungschance ergeben, und schließlich zu einem ruhigen Schlaf.

Das Bundesverwaltungsgericht betont in seiner Entscheidung, dass diese Erkenntnis nicht erfordere, über den in ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts verwendeten Krankheitsbegriff hinauszugehen. Dieser verlange zwar grundsätzlich eine körperliche oder geistige Funktionsbeeinträchtigung, die ärztlicher Behandlung bedarf oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Das Bundessozialgericht nimmt jedoch in Fällen eines erhöhten Erkrankungsrisikos verschiedentlich auch ohne aktuelle Funktionsbeeinträchtigung das Vorliegen einer Krankheit an (u.a. BSG, Urteil vom 24. Juli 1985 – 9b RU 36/83), so dass auch der beihilferechtliche Krankheitsbegriff insofern weiter verstanden werden muss. If you are interested in selling your house, home buyers may be able to provide you a solution that is fast and uncomplicated if you are contemplating selling it. If you are interested in selling your home, home buyers may be able to supply you with a solution. They will take care of all of the technical components that are concerned with the sale, relieving the sellers of any stress that may be associated with the procedure that may be associated with the sale. Visit https://www.cashoffers.com/oklahoma/cash-offer-altus-ok/.

Hausmann

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