Dienstjubiläum der Landesbeamten in Berlin und Brandenburg, §75a LBG

Seit dem 01. Januar 2016 erhalten Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin zur Honorierung treu geleisteter Dienste wieder eine Jubiläumszuwendung und eine Dankurkunde von ihrem Dienstherrn. Durch Einfügen des § 75a in das Landesbeamtengesetz (LBG) Berlin werden die Modalitäten für Beamte, die ihr 25-, 40- oder 50-jähriges Dienstjubiläum begehen, geregelt.

Einen Anspruch auf die Dienstjubiläumszuwendung haben alle Beamten, die am Jubiläumstag im aktiven Beamtenverhältnis stehen oder gestanden haben. Auch dann, wenn mit Ablauf des Tages der Vollendung einer Dienstzeit von 25, 40 oder 50 Jahren der Eintritt in den Ruhestand folgt, ist die Jubiläumszuwendung zu gewähren. Erfasst wird die hauptberufliche Tätigkeit – dazu zählen alle Dienstzeiten, die zu einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn bestehen bzw. bestanden. Es kommt dabei nicht auf den Umfang der Beschäftigung oder angefallene Beurlaubungszeiten mit oder ohne Dienstbezüge an, die innerhalb dieser Dienstzeiten liegen und so kommt es nicht zu einem Hinausschieben des Jubiläumstags. Dies gilt gleichermaßen bei der Inanspruchnahme von Elternzeit. Auch Zeiten eines Grundwehrdienstes, eines Zivildienstes und Zeiten eines freiwilligen Wehrdienstes werden berücksichtigt, soweit sie nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz wegen wehr- oder zivildienstbedingter Verzögerung des Beginns eines Dienstverhältnisses auszugleichen sind. Auch alle im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn absolvierten Zeiten einer Ausbildung und Zeiten des Vorbereitungsdienstes gelten als Dienstzeit.

Bei der Vollendung von 25 Dienstjahren erhält der Beamte 350,00 €, nach 40 Dienstjahren 450,00 € und nach 50 Dienstjahren 550,00 €. Dabei handelt es sich nicht um eine Besoldung oder Alimentation. Vielmehr stellt die Zuwendung eine Fürsorgeleistung im weiteren Sinne dar.

In Brandenburg regelt § 64 LBG Brandenburg in Verbindung mit der Dienstjubiläumsverordnung des Bundes die Jubiläumszuwendung. Auch dort wird anlässlich der 25-, 40- und 50-jährigen Dienstjubiläums eine Dankurkunde ausgehändigt und eine Dienstjubiläumszuwendung gewährt. Brandenburger Beamte können sich allerdings freuen, denn die Zuwendungen fallen höher als die in Berlin vorgenommenen Zahlungen aus. Nach 25 Dienstjahren werden 350,00 €, nach 40 Jahren 500,00 € und nach 50 Jahren 600,00 € gewährt.

Brachwitz

(Dieser Beitrag wurde auch auf anwalt.de veröffentlicht.)