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Genehmigung zur Zweckentfremdung ist zu erteilen, wenn Ersatzwohnraum geschaffen wird

Für die zeitweise Vermietung von Wohnraum für Ferienzwecke ist eine Ausnahmegenehmigung nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetzt zu erteilen, wenn in einem anderen Bezirk Ersatzwohnraum gebaut wird, der den Verlust von Wohnraum ausgleicht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 15.11.2017 – VG 6 K 594.17- entschieden. Geklagt hat Eigentümer einer 67 qm großen 3-Zimmer-Dachgeschosswohnung […]

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